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posteo: Erster Kommentar zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Begonnen von guest41, 29. Januar 2019, 17:28:45

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guest41

Zitat
Erster Kommentar zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Erstellt am 29.Januar 2019, 15:00 Uhr | Kategorie: Blog

Liebe Posteo-Nutzerinnen und Posteo-Nutzer,
heute wird in der Presse über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu E-Mail-Anbietern berichtet.
Es handelt sich um unsere Verfassungsbeschwerde.
Wir prüfen derzeit noch die Entscheidung, die uns seit wenigen Stunden vorliegt und werden mit unseren Anwälten beraten, welche rechtlichen Optionen wir noch haben.
Grundsätzlich möchten wir sagen:
Wir sind sehr überrascht von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sie stellt die bisherige rechtliche Auskunftssystematik auf den Kopf: Bisher war unbestritten, dass sich die Auskunftspflicht nur auf Daten bezieht, die bei TK-Anbietern nach § 96 TKG tatsächlich auch vorliegen. Nun sollen Daten auch alleinig zu Ermittlungszwecken erhoben werden: Daten, die beim TK-Anbieter im Geschäftsbetrieb nachweislich gar nicht anfallen – und die er im Geschäftsbetrieb auch nicht benötigt. (Von der Vorratsdatenspeicherung sind E-Mail-Dienste wie Posteo explizit ausgenommen.)
Wir bewerten die Entscheidung als recht einseitig. Eine Stellungnahme der Bundesdatenschutzbeauftragten hatte unsere Positionen in vielen Punkten gestärkt, wurde in der Entscheidung aber kaum gewürdigt.
https://posteo.de/blog/erster-kommentar-zur-entscheidung-des-bundesverfassungsgerichts