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Anzeige erstattet: Provider speichern IP-Adressen bis zu drei Monate

Begonnen von guest25, 03. Januar 2019, 01:26:52

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guest25

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Anzeige erstattet: Provider speichern IP-Adressen bis zu drei Monate

Entgegen eines offiziellen Leitfadens praktizieren Telekommunikationsanbieter eine umfangreiche "freiwillige Vorratsdatenspeicherung" für bis zu sechs Monate.

Eigentlich sind Provider hierzulande angehalten, IP-Adressen und andere, nicht abrechnungsrelevante oder aufgrund staatlicher Auflagen erforderliche Verbindungs- und Standortdaten nach spätestens sieben Tagen zu löschen. So sieht es ein Leitfaden vor, den die Bundesdatenschutzbehörde und die Bundesnetzagentur zusammen mit der Wirtschaft 2012 erarbeitet und herausgegeben haben. Einige Telekommunikationsfirmen halten sich aber nach wie vor nicht an die Vorgaben und praktizieren eine massive "freiwillige Vorratsdatenspeicherung".
Monatelange Speicherung
Konkret halten Anbieter Internetkennungen in Form von IP-Adressen bis zu drei Monate lang vor. Mobilfunkbetreiber speichern die weltweit einmalige Kennung von Handys und vergleichbaren Endgeräten, die IMEI, bis zu vier Monate und Funkzellen, die den Aufenthaltsort von Teilnehmern bezeichnen, eine Woche lang. Dies geht aus einer Erhebung der Bundesnetzagentur im Rahmen der Verfassungsbeschwerden hervor, die in Karlsruhe aufgrund der staatlichen Auflagen zum Protokollieren von Nutzerspuren anhängig sind. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die Übersicht am Mittwoch als einer der Kläger veröffentlicht.
Rufnummern sowie Datum und Uhrzeit von Anrufen sowie die IMSI-Kennung zur Identifizierung der Netzteilnehmer bewahren Telekommunikationsunternehmen demnach sogar bis zu sechs Monate lang auf. Auch dabei ist fraglich, ob diese Metadaten alle für Abrechnungen oder Einzelrufnachweise noch relevant sind. IP-Adressen sollen zudem eigentlich nur kurzfristig gespeichert werden dürfen, um Störungen erkennen, eingrenzen und beseitigen zu können.
Die sensiblen Informationen sind nicht nur bei Strafverfolgern begehrt. "Dass Mobilfunkanbieter bei jeder Verbindung den Aufenthaltsort festhalten, ermöglicht Behörden massenhafte Funkzellenabfragen und kann Unschuldige in Verdacht bringen" warnt Uli Breuer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und verweist dabei etwa auf Teilnehmer an einer Demonstration. Die Speicherung von IP-Adressen ermögliche es aber zudem etwa Abmahnanwälten, "Verbraucher tausendfach wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet abzukassieren, die sie oft nicht begangen haben".
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